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Das Angebot der
Akademie für Marketing-Kommunikation
(Nächster Start: 19. April 2010)


Die Akademie für Marketing-Kommunikation bietet ein 2-jähriges berufsbegleitendes Abendstudium. Es zeichnet sich aus durch große Praxisnähe und deckt den gesamten Bereich der Marketing-Kommunikation inkl. der Vermittlung von Grund- lagen aus BWL und VWL ab.

Die Akademie war 1968 die Erste in Deutschland, die einen staatlichen Abschluss anbieten konnte. Heute schließen die Studierenden ihr Studium mit
"Staatlich geprüfter Kommunikationswirt" bzw.
"Staatlich geprüfte Kommunikationswirtin" ab. 


 

Ausbildungsdauer: 2 Jahre
Unterricht: Mo, Di, Do, Fr von 18:15-20:15 Uhr
plus Diskussion/Fragenbeantwortung,
optional 1 x im Monat auch Samstags
(Details: siehe Studienübersicht)
Ferien: analog zur hessischen Ferienordnung
Beginn: Anmeldung jederzeit möglich.
nächster Start: 19. April 2010
Kosten: monatlich 295 EURO *)
Abschluss:

 

Hier gibt's die.................

Fragen & Antworten im Überblick

staatliche Prüfung zum/zur
"Staatlich geprüften Kommunikationswirt/In"

Anmeldeunterlagen

FAQ´s

*) Änderungen vorbehalten/ohne Einschreibe- und Prüfungsgebühr

Wer sollte die Akademie für Marketing-Kommunikation besuchen?
Generell bietet die Akademie jedem, der nach dem Abitur oder der mittleren Reife eine Lehrausbildung absolviert hat bzw. im Bereich des Marketings tätig ist, die Möglichkeit seine praktische Ausbildung um das notwendige theoretische Wissen zu erweitern. Somit ist die Akademie ideal für Werbekaufleute und z. B. Büro-/Industriekaufleute, die im Bereich des Marketing bzw. der Kommunikation tätig sind oder sein wollen. Darüber hinaus bietet die Akademie das richtige Angebot für alle, die im Marketing- oder Kommunikationsbereich tätig sind und denen für die nächsten Karriere-Schritte die dafür notwendige Fachwissens-Basis fehlt.

Übersicht im Detail:

  • Studienabschluß:
    Das Studium schließt mit einer staatlichen Prüfung mit der Bezeichnung "Staatlich geprüfter Kommunikationswirt" / "Staatlich geprüfte Kommunikationswirtin" ab.
      
  • Voraussetzungen, die wesentlich für die Zulassung und Teilnahme an der staatlichen Abschlußprüfung sind (siehe
    hierzu auch Fragen & Antworten zu den Zulassungsbedingungen):
    Mittlere Reife oder gleichwertiger Bildungsabschluß plus einschlägige abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung plus mindestens zwei Jahre Berufstätigkeit im Bereich der Marketing-Kommunikation*
    bzw.
    mittlere Reife plus mindestens fünf Jahre Berufstätigkeit im Bereich der Marketing-Kommunikation
    oder
    Hochschul-/Fachhochschulreife plus einschlägige abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung plus mindestens ein Jahr Berufstätigkeit** im Bereich der Marketing-Kommunikation*.
    oder
    Bewerber mit Fachhochschul- oder Hochschulreife können bei Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit und einer hinreichenden Vorbereitung auf die Prüfung zugelassen werden.

    (Anmerkung: Studierende, die ihren Schulabschluß im Ausland erworben haben, brauchen zwingend eine Bescheinigung, die die Gleichwertigkeit des Abschlußes mit der mittleren Reife bzw. Hochschulreife belegt).
    Bitte beachten Sie auch die Prüfungsordnung.
      
  • Bewerbungsverfahren:
    Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Studienplätze, so werden die verfügbaren Plätze nach einem Auswahlverfahren vergeben. Hauptkriterium für die bevorzugte Vergabe von Studienplätzen ist bei gleicher Qualifikation der Eingang der verbindlichen Anmeldung. Daneben können z.B. Alter, Schulabschluß, bisherige Ausbildung, und praktische Berufserfahrung im Bereich der Marketing-Kommunikation herangezogen werden.
      
  • Anmeldefrist:
    Bewerbungen für den nächsten Semesterbeginn 19. April 2010 können jederzeit eingereicht werden. Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen entsprechend der Sudienvoraus-setzungen (bezogen auf die staatliche Abschlußprüfung). 
  • Förderung - Begabtenförderung oder Meister-BAföG:
    Studierende mit besonderen Leistungen in Ausbildung und Beruf (kfm. Lehre) werden über die "Begabtenförderung berufliche Bildung" finanziell unterstützt. Der Antrag ist vor Studienbeginn zu stellen.

    Die Weiterbildung an der Frankfurter Akademie für Marketing-Kommunikation ist nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) förderfähig durch das so genannte Meister-BAföG. Interessenten an einer Förderung über Meister-BAföG in Hessen wenden sich an die Studentenwerke in Frankfurt, Darmstadt, Gießen, Kassel oder Marburg oder im Internet an http://www.meister-bafoeg.info  oder sprechen Sie hierzu die Akademieleitung an.

    Das förderwürdige Studium liegt weit über den gesetzlichen Anforderun-gen von mindestens 400 Stunden. Auch die gesetzliche Norm von mindestens 150 Unterrichtsstunden innerhalb von 8 Monaten wird an der Akademie für Marketing-Kommunikation bereits im ersten Semester mehr als erfüllt. Das Studium endet mit der Staatsprüfung und ist damit nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Mitgliedsstaaten der EU anerkannt. Absolventen tragen den Titel „Staatlich geprüfte/r Kommunikationswirt/in“.
      

  • Auskünfte:
    Montag - Freitag von 12.00 h bis 18.00 h
    durch das Sekretariat der Akademie, Donna Zielinski
    Tel.: 069 / 70 40 95

    durch die Akademie-Leitung,
    Mike Barowski
    Tel.: 069 / 70 60 24
    (oder 06039-9226-10)

Hinweis: Um vor Ihrer Anmeldung ein Gefühl für die Qualität des Unterrichts zu bekommen, können Sie gerne an 1 bis 3 Vorlesungen als Gasthörer  teilnehmen. Bitte melden Sie sich vorher bei der Akademie-Leitung an.

Änderungen vorbehalten!

* Bereich der Marketing-Kommunikation ist definiert als qualifizierte
  Tätigkeit im Beratungs-/Service- oder Kreativbereich einer Werbe- oder
  Mediaagentur sowie artverwandter Beratungs-/Dienstleistungsunternehmen
  oder einer Tätigkeit im Marketing-/Werbe- oder Vertriebsbereich eines
  marketingtreibenden Unternehmens

** Aufgrund einer besonderen Vereinbarung mit dem staatlichen Schulamt wird
   hier in Abweichung zur amtlichen Prüfungsordnung nur 1 Jahr Berufstätigkeit
   (statt 2 Jahren) vorausgesetzt.


 
Copyright by Akademie für Marketing-Kommunikation e.V.