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Erfolgreiche Absolventen
Das Angebot der Akademie für Marketing-Kommunikation
Fragen und Antworten zu den Zulassungsbedingungen
Erfolgreiche Weiterbildung bedingt neben dem grundsätzlichen Interesse an dem jeweiligen Fachgebiet per Definition eine gewisse Grundausbildung bzw. fachbezogenes Basiswissen.
Diese Prämisse gewährleistet den Teilnehmern einen fokussierten Lehrplan und setzt den Maßstab für das Niveau der Vorlesungen.
Da es immer wieder Fragen zu den Zulassungsbedingungen gibt, werden nachfolgend die häufigsten dieser Fragen beantwortet. Natürlich stehen wir Ihnen jederzeit für ergänzende Auskünfte zur Verfügung.
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Auf was beziehen sich die Zulassungsbedingungen?
Die Zulassungsbedingungen basieren auf der Prüfungsordnung der staatlichen Prüfung. Diese Prüfungsordnung wurde auf dem Verordnungsweg des Hessischen Kultusministeriums erlassen und kann von der Akademie weder geändert noch direkt beeinflusst werden.
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Zulassung zum Studium und Zulassung zur staatlichen Prüfung - wird dabei differenziert?
Grundsätzlich ist niemand gezwungen, nach dem Studium auch die staatliche Prüfung abzulegen. Während des Studiums gibt es eine Anzahl Klausuren und benotete Gruppenarbeiten, die am Ende des Studiums in einem Leistungsnachweis zusammengefasst werden.
D.h.: Eine Differenzierung ist grundsätzlich möglich bzw. natürlich kann das Studium auch bei fehlenden Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an der staatlichen Prüfung aufgenommen werden.
Jedoch muss in jedem Fall (ausgewiesen durch den bisherigen Werdegang) gewährleistet sein, dass man sich von der Bildung und Ausbildung sowie den beruflichen Erfahrungen her auf einem Niveau mit den anderen Teilnehmern befindet.
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Was sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Zulassung und Teilnahme an der staatlichen Abschlussprüfung?
Entsprechend der bereits genannten staatlichen Prüfungsordnung gelten folgende alternative Voraussetzungen:
Mittlere Reife oder gleichwertiger Bildungsabschluss
plus einschlägige abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung
plus mindestens zwei Jahre einschlägige Berufstätigkeit im Bereich der Marketing-Kommunikation*
bzw.
Mittlere Reife oder gleichwertiger Bildungsabschluss
plus mindestens fünf Jahre einschlägige Berufstätigkeit im Bereich der Marketing-Kommunikation*
oder
Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife
plus einschlägige abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung
plus mindestens ein Jahr einschlägige Berufstätigkeit** im Bereich der Marketing-Kommunikation*
oder
Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife mit Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit.
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Wie werden die genannten Fristen der Berufstätigkeit bemessen?
Entscheidend ist der Zeitpunkt der Anmeldung zur Staatsprüfung. Da diese Anmeldung erst ca. 1 Jahr nach Beginn des Studiums erfolgt, zählt dieses Jahr zur Berufstätigkeit (sofern Sie in einem Job sind).
Praktisches Beispiel: Sie haben Abitur und gerade Ihre Berufsausbildung beendet. Somit können Sie sofort mit dem Studium beginnen, da Sie bis zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Staatsprüfung das geforderte Jahr Berufstätigkeit erreicht haben.
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Gilt die Ausbildungszeit bereits als Berufstätigkeit?
Nein. Die Ausbildung (z.B. Lehre zum Werbekaufmann) ist dem Sinn nach noch keine vollwertige Berufstätigkeit und wird von daher nur als Ausbildung gewertet.
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Werden Praktika als Berufstätigkeit gewertet?
Ja, sofern diese Praktika im Bereich der Marketing-Kommunikation absolviert werden und durch qualifizierte Nachweise belegt werden.
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Was verbirgt sich hinter dem Begriff "einschlägige berufliche Tätigkeit"?
Damit ist eine studiumsorientierte Ausrichtung gemeint. Sie wird definiert als qualifizierte Tätigkeit im Beratungs-/Service- oder Kreativbereich einer Werbe- oder Mediaagentur sowie artverwandter Beratungs-/Dienstleistungsunternehmen oder einer Tätigkeit im Marketing-/Werbe- oder Vertriebsbereich eines marketingtreibenden Unternehmens.
Es liegt in der Natur der Sache, dass es immer wieder Grenzfälle gibt. Deshalb sollten Sie bei Interesse an dem Studium in jedem Fall mit uns sprechen, um zu klären, ob Ihre Berufstätigkeit "einschlägig" ist.
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Wie sieht es mit ihm Ausland erarbeiteten Abschlüssen aus?
Studierende, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, brauchen zwingend eine Bescheinigung, die die Gleichwertigkeit des Abschlusses mit der mittleren Reife bzw. Hochschul- oder Fachhochschulreife belegt.
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Bitte beachten Sie in jedem Fall die offizielle Prüfungsordnung, die für die Zulassung allein ausschlaggebend ist.
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Auskünfte:
Montag - Freitag von 12.00 h bis 18.00 h
durch das Sekretariat der Akademie, Donna Zielinski
Tel.: 069 / 70 40 95
durch die Akademie-Leitung,
Mike Barowski
Tel.: 069 / 70 60 24
Änderungen vorbehalten!
* Bereich der Marketing-Kommunikation ist definiert als qualifizierte
Tätigkeit im Beratungs-/Service- oder Kreativbereich einer Werbe- oder
Mediaagentur sowie artverwandter Beratungs-/Dienstleistungsunternehmen
oder einer Tätigkeit im Marketing-/Werbe- oder Vertriebsbereich eines
marketingtreibenden Unternehmens.
** Aufgrund einer besonderen Vereinbarung mit dem staatlichen Schulamt wird
hier in Abweichung zur amtlichen Prüfungsordnung nur 1 Jahr Berufstätigkeit
(statt 2 Jahren) vorausgesetzt.
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