Die nachfolgende Studienordnung ergänzt die staatliche "Verordnung über die Prüfung zum Kommunikationswirt/zur Kommunikationswirtin vom 8. April 1987 in der Fassung vom 16. Februar 1998". Die Studienordnung wurde vom Vorstand der Akademie für Marketing-Kommunikation e.V. beschlossen. Die Studienordnung wird für die Dauer des Studiums von den Studierenden durch eine unterschriebene Verpflichtungserklärung ausdrücklich anerkannt.
Während des 4-semestrigen Studiums sind eine Reihe von Nachweisen als Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung zu erbringen (§ 2, Absatz 3 der Prüfungsordnung "Nachweis über eine hinreichende Vorbereitung auf die Prüfung").
Diese Leistungsnachweise sind:
Es ist Pflicht, regelmäßig am Unterricht (18.15 bis 20.15 h) teilzunehmen. Die Unterrichtsfächer werden rechtzeitig in den Studienplänen angekündigt. Änderungen des Studienplans werden in der Regel rechtzeitig per e-Mail bzw. auch durch Aushang an den Informationstafeln der Akademie bekannt gegeben. Der tagesaktuelle Studienplan ist darüber hinaus jederzeit im Internet (im geschlossenen Bereich der StudentsArea) einsehbar, von daher liegt es auch in der
Eigenverantwortung der Studierenden, sich über den aktuellen Studienplan zu informieren..
Die regelmäßige Teilnahme wird durch Anwesenheitslisten für jeden Unterrichtsabend nachgewiesen. Die Unterschrift in der Anwesenheitsliste ist von jedem Studierenden eigenhändig zu leisten. Die Listen werden vom Sekretariat kontrolliert, aufgelaufene Fehlzeiten sind im persönlichen Notenprofil erfasst und vom Studierenden kontrollierbar..
Abwesenheit ist dem Sekretariat bis 17.00 h des jeweiligen Unterrichtsabends anzuzeigen. Fehlzeiten, die über ein begründbares Maß hinausgehen, stellen die Zulassung zur Abschlussprüfung durch die Akademie in Frage (siehe hierzu auch die Prüfungsordnung, die eine hinreichende Vorbereitung zur staatlichen Abschlussprüfung voraussetzt).
Zum Beginn des Studiums erhalten alle Studierenden einen Zugang zum geschlossenen Bereich auf dem Internet-Auftritt www.akademie-frankfurt.de und damit zum Studienplan. Zeitliche und inhaltliche Änderungen des Studienplans bleiben der Akademieleitung vorbehalten.
Die Studierenden erhalten in der Regel eine schriftliche Zusammenfassung der Lehrinhalte aller Fächer (Skripte) bzw. Kopien der Vorlesungscharts. Diese und der mündlich vorgetragene Lehrstoff sind die Basis der Klausuren, ebenso die Inhalte von Vorträgen und Fallstudien. Soweit von den Dozenten freigegeben und in digitaler Form vorhanden, stehen Skripte und Vorlesungscharts im Downloadbereich der StudentsArea zum herunterladen zur Verfügung.
Die Noten der Klausuren und Praxisarbeiten dienen der Kontrolle des Leistungsstandes - für die Studierenden, für die Dozenten und die Akademieleitung. Sie sind gleichzeitig wichtig für die Zulassung zur staatlichen Prüfung (ein Beleg für die richtige Vorbereitung auf die Prüfung).
Klausuren werden regelmäßig in allen wesentlichen Fächern geschrieben. Sie
umfassen in der Regel 60 Minuten. Die Klausuren werden von erfahrenen
Aufsichtskräften überwacht. Ohne Erlaubnis der Aufsicht darf der Klausurraum
nicht verlassen werden. Täuschungsversuche, wie Abschreiben oder das Benutzen
unerlaubter Hilfsmittel, führen zum Abbruch der Klausur und einer Benotung mit "ungenügend" (6).
Alle im Lehrplan angekündigten Klausuren sind Pflichtveranstaltungen, bei denen pünktliches Erscheinen (18.15 h) unabdingbar ist.
Abwesenheit bei einem angesetzten Klausurabend kann nur dann entschuldigt werden, wenn ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers spätestens einen Tag nach dem versäumten Klausurtermin in der Akademie vorliegt.
Es ist schon wegen der Chancengleichheit nicht zulässig, nur eine von zwei oder drei angesetzten Klausuren an einem Abend mitzuschreiben. Es sind immer
alle für einen Abend geplanten Klausuren zu schreiben.
Der Studierende erhält die Gelegenheit, versäumte Klausuren unter Aufsicht in der Akademie nachzuschreiben (siehe hierzu auch III. Gebühren, Punkt 2). Wird auch dieser Termin versäumt, so wird das Fach mit "ungenügend" (6) bewertet. Die Bestätigung über eine hinreichende Vorbereitung zur staatlichen Abschlussprüfung setzt voraus, dass sämtliche Leistungsnachweise erbracht werden. Über Ausnahmen aus wichtigem Grund entscheidet die Akademieleitung.
Klausurformen und -themen sind unterschiedlich (von multiple choice bis zu ausführlichen schriftlichen Darstellungen je nach Fachgebiet). Der zuständige Dozent legt den Klausurinhalt fest und benotet die Klausuren. Das Punktesystem der Klausurbenotung ist im Anhang dargestellt.
Die benoteten Klausuren werden in der Regel ca. vier bis sechs Wochen nach dem Klausurtermin zurückgegeben bzw. dann, wenn auch die Nachschreibklausuren geschrieben und bewertet sind.
Die korrigierten Klausuren erhalten die Studierenden in originaler Form ausgehändigt. Jeder Studierende ist verpflichtet, diese Klausuren bis zum Abschluss des Prüfungsverfahrens sorgfältig aufzubewahren und bei Bedarf der Akademie jederzeit vorzulegen. Die erzielten Noten sind im persönlichen Notenprofil jedes Studierenden erfasst und können jederzeit im geschlossenen Bereich (StudentsArea) im Internet-Auftritt www.akademie-frankfurt.de eingesehen werden.
Eventuelle Rückfragen zur Klausurbenotung sind innerhalb von fünf Tagen nach Bekanntgabe der schriftlichen Noten an die Akademieleitung zu richten.
Die Weitergabe an Dritte oder das Kopieren von Klausuren für Dritte ist nicht zulässig (siehe Punkt 7: Copyright).
Es gibt Praxis-Übungen und drei bis vier Praxisarbeiten. Nur die Praxisarbeiten werden benotet/bewertet und erscheinen auch im persönlichen Notenprofil der Studierenden.
Praxisarbeiten (und -Übungen) sind Gruppenarbeiten mit Gruppen von ca. fünf Studierenden. Die jeweils erteilte Note/Bewertung gilt immer und ohne Ausnahme für alle Gruppenmitglieder.
Da das Arbeiten und sich Einbringen in einer Gruppe, also das Üben und Praktizieren von Teamarbeit, ein wesentlicher Bestandteil der Praxisarbeiten ist, wird eine Praxisarbeit nur ab der Mindestgröße einer Gruppe mit 3 Studierenden zur Bewertung/Benotung akzeptiert.
Studierenden, deren Fehlzeiten über ein begründbares Maß hinausgehen, Studierende, die Klausuren und Praxisarbeiten versäumt haben und Studierende, deren Durchschnittsnote pro Fachbereich (Marketing-Grundlagen/Marketing-Instrumente/Kommunikations-Grundlagen/Kommunikations-Gestaltung) oder insgesamt schlechter als "ausreichend" (4,0) ist, werden durch einen Zwischenbescheid darauf hingewiesen, dass ihre Zulassung zur Abschlussprüfung gefährdet ist bzw. eine Bestätigung der "hinreichenden Vorbereitung" auf die staatliche Abschlussprüfung von der Akademie für Marketing-Kommunikation nicht erteilt wird.
Studierenden im ersten Jahr, deren Notendurchschnitt für den Fachbereich I (Marketing-Grundlagen) schlechter ist als "ausreichend" (4), kann von der Akademieleitung der Weiterbildungsvertrag zum Ende des ersten Jahres gekündigt werden.
Unabhängig von der Teilnahme oder dem Ergebnis der staatlichen Abschlussprüfung erhält jeder Studierende nach Abschluss des Studiums von der Akademie eine Leistungsübersicht für seine erzielten Noten während des Studiums. Darin werden für die vier Fachbereiche und die Praxis-Arbeiten Durchschnittsnoten ausgewiesen.
Zulassung, Bedingungen und Leistungsnachweise der Abschlussprüfung regelt ausführlich die staatliche Prüfungsordnung "zum Kommunikationswirt/zur Kommunikationswirtin" vom 8. April 1987 in der Fassung vom 16. Februar 1998 (§ 3 - § 19). Der Antragstermin für die Abschlussprüfung wird den Studierenden rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.
Die Zulassung zur Abschlussprüfung muss von jedem Kandidaten schriftlich beantragt werden.
1. eine schriftliche Hausarbeit als ausführlicher, selbständiger Leistungsnachweis über das vertiefte Beherrschen eines Fachgebietes der Marketing-Kommunikation. Die Hausarbeit wird im Laufe des 4. Semesters geschrieben. Das Thema der Hausarbeit wird den Kandidaten rechtzeitig mitgeteilt einschließlich der Regularien (wie Abgabetermin,
Umfang und Gestalt der Arbeit, Zitierrichtlinien);
2. sieben Staatsklausuren in den Prüfungsfächern gemäß § 8 der Prüfungsordnung (Zeitdauer je Klausur: 120 Minuten),
3. eine mündliche Prüfung als Einzelprüfung in mindestens einem Fach gemäß § 8 der Prüfungsordnung.
Die Benotung der Leistungsnachweise der Abschlussprüfung erfolgt gemäß § 12 (1/2) der Prüfungsordnung.
Der Unterricht findet in den Räumen der Akademie, Huizener Strasse 60, 61118
Bad Vilbel, statt.
Jeder Lehrgang hat einen "Stammraum". Änderungen bei Prüfungen, Praxisarbeiten usw. werden an den Informationstafeln der Akademie bekanntgegeben.
Die Studierenden unterliegen der Hausordnung der Akademie, die das Rauchen in allen Räumen der Akademie strikt untersagt. Zigarettenkippen sind in die Ascher vor der Eingangstür zu legen. Die Einrichtungen und technischen Geräte sind pfleglich zu behandeln. Leere Ess- und Trinkbehältnisse sind bitte in die bereitstehenden Papierkörbe zu entsorgen.
Die Akademie haftet nicht für persönliche, eingebrachte Sachen von Dozenten und Studenten (z.B. Kleidung, Rechner, Taschen, Handys).
Das Mitbringen von Gästen ist grundsätzlich im Sekretariat anzumelden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass z.B. Hunde nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Akademie und des betroffenen Lehrgangs in Vorlesungen mitgenommen werden dürfen.
Zum Thema Parken: In der Umgebung finden sich reichlich Parkplätze. Absolutes Halteverbot ist zu vermeiden; die für die Akademie reservierten Parkplätze sind für die Dozenten freizuhalten.
Mit Abschluss des Weiterbildungsvertrages werden alle Gebühren fällig. Für die Zahlung der Studiengebühren gewährt die Akademie eine
Teilzahlung in 24 Monatsraten à € 295,00 (z.Zt. gültig, Änderungen vorbehalten).
Die Gebühren und Fälligkeiten für das Studium sind Ihnen in der Rechnung mitgeteilt worden. Alle Gebühren sind bei Fälligkeit zu entrichten.
Alle über den normalen Studiengang und die Prüfungen hinausgehenden Leistungen (z.B. Nachschreibeklausuren, Wiederholung der Staatsprüfung im ganzen oder in Teilen) sind gebührenpflichtig.
Für jede Nachschreibklausur berechnet die Akademie Gebühren von derzeit EURO 25 pro Nachschreibklausur. Gebührenfrei ist das Nachschreiben jeweils
einer versäumten Klausur pro Semester.
Die Kündigung des Weiterbildungsvertrages bedarf der Schriftform. Bei Studienabbruch während des laufenden Semesters sind die Gebühren für das gesamte Semester zu entrichten. Bitte beachten Sie die im Weiterbildungsvertrag genannten Fristen!.
Sofern die Akademie feststellt, dass vereinbarte Zahlungstermine nicht eingehalten wurden und Mahnschreiben veranlasst werden müssen, berechnet die Akademie eine
Pauschale für den entstandenen Verwaltungsaufwand in Höhe von EURO 10 für jedes Mahnschreiben (gleichgültig ob per Post oder per e-Mail).
a) Verantwortlich für den pünktlichen Eingang der Gebühren sind generell Sie als Vertragspartner der Akademie. D.h., Sie müssen sich aktiv darum kümmern und wenn Ihr Arbeitgeber trotz Zusage nicht zahlt, dann müssen Sie selbst bezahlen. D.h. auch, bei rechtlichen Auseinandersetzungen sind immer Sie der Adressat; evtl. Forderungen gegenüber Ihrem Arbeitgeber aufgrund von dessen Zusagen müssen Sie selbst nachgehen.
b) Vergessen Sie bitte bei Zahlungsproblemen die "Vogel-Strauss-Poltik" des Kopf-in-den-Sand-Steckens oder taktische Verzögerungsspielereien
wenn es mal (EINMAL) vorkommt, dass es wirklich eng ist, sprechen Sie bitte direkt mit uns. Wichtig dabei ist aber, dass dann getroffene Vereinbarungen auch strikt eingehalten werden.
c) Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei mehrmonatigen Rückständen auch Maßnahmen unangenehmer Art ergreifen müssen; z.B. Übergabe der Angelegenheit an unseren Rechtsanwalt, Verwehrung des Zugriffs auf die StudentsArea bis hin zum Ausschluss von den Vorlesungen und der Nichtzulassung zur Abschlussprüfung.
Nach der Entrichtung der Einschreib- und Studiengebühr für den ersten Studienmonat erhalten alle Studierenden einen Studienausweis, der jeweils für die Dauer eines Semesters gültig ist.
Ergibt sich die Notwendigkeit eines Studienabbruchs, ist eine schriftliche Erklärung vor Beginn des neuen Semesters abzugeben. Die Änderung persönlicher Daten (Namensänderung, Adressenänderung, Arbeitsplatzänderung) ist unverzüglich dem Akademie-Sekretariat mitzuteilen bzw. im Internet im geschlossenen Bereich zu aktualisieren.
Der Studierende ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Daten im System richtig sind; dies gilt insbesondere für die hinterlegte e-Mail-Adresse (z.B. wichtig für die Benachrichtigung bei kurzfristigen Studienplan-Änderungen).
Jeder Lehrgang wählt zu Beginn des ersten Semesters zwei Lehrgangssprecher. Vor jedem Semester kann eine Änderung der Lehrgangssprecher (wenn mindestens 25 % der Lehrgangteilnehmer dies wünschen) durchgeführt werden.
Die Wahl eines Lehrgangssprechers erfolgt mit einfacher Mehrheit. Die Lehrgangssprecher repräsentieren den Lehrgang in allen fachlichen, organisatorischen oder sonstigen Belangen gegenüber den jeweiligen Dozenten und der Akademieleitung.
Nach Bedarf und auf Wunsch der Studierenden können Ausspracheabende mit allen Lehrgangteilnehmern und der Akademieleitung über anstehende Fragen und Probleme angesetzt werden.
Jeder Studierende erhält persönliche LogIn-Daten für den geschlossenen Bereich, die StudentsArea, auf dem Internet-Auftritt www.akademie-frankfurt.de. Diese LogIn-Daten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
In der StudentsArea kann jeder Studierende seine persönlichen Daten einsehen und pflegen.
Wichtig: Jeder Studierende ist selbst dafür verantwortlich, dass seine persönlichen Daten im System gepflegt und richtig sind; dies gilt insbesondere für die hinterlegte(n) e-Mail-Adresse(n) (z.B. wichtig für die Benachrichtigung bei kurzfristigen Studienplan-Änderungen).
Die Akademie verfügt über eine Präsenzbibliothek, die während der Geschäftszeiten der Akademie genutzt werden kann. Das kostenlose Ausleihen von Büchern über das Wochenende oder in der Ferienzeit ist möglich. Die Auswahl von Büchern und das Reservieren erfolgt über das Internet (Studentsarea). Bei Überziehung der jeweils vereinbarten Ausleihzeit werden 10 € für die Bücherkasse der Akademie fällig.
Alle von den Studierenden erbrachten Leistungen im Rahmen der Lehrveranstaltungen (Klausuren, Referate, Praxisarbeiten Hausarbeiten u.a.) sind
urheberrechtlich Eigentum der Akademie für Marketing-Kommunikation e.V.
Alle Klausuren, Skripte und Vorlesungscharts sind nur für den persönlichen Gebrauch der Studierenden bestimmt und dürfen ausdrücklich nicht an Dritte weitergegeben werden. Das Copyright für die Klausuren, Skripte und Vorlesungscharts liegt uneingeschränkt bei den jeweiligen Verfassern/Dozenten bzw. bei der Akademie für Marketing-Kommunikation e.V..
Die Akademie ist grundsätzlich berechtigt Photos und Zitate von Studierenden, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen, ohne gesonderte Erlaubnis z.B. im AKADEMIE Newsletter zu veröffentlichen bzw. für Presseinformationen zu nutzen.
Audio- oder Video-Aufzeichnungen von Vorlesungen sind ausdrücklich genehmigungspflichtig (sowohl von der Akademieleitung als auch vom Dozenten). Eine Veröffentlichung oder Weitergabe von Audio- oder Video-Aufzeichnungen, die in den Räumen der Akademie stattgefunden haben, liegt allein in der Verantwortung der Akademieleitung.
Das Akademie-Sekretariat hat tägliche Öffnungs- und Sprechzeiten von 17:30 - 18.15 h;
Mo - Fr außerdem in der ersten Unterrichtspause von 19.00 - 19.15 h.
Sprechzeiten mit der Akademieleitung sind telefonisch über das Sekretariat bzw. per e-Mail an verwaltung@akademie-frankfurt.de zu vereinbaren.
Leitung der
AKADEMIE FÜR MARKETING-KOMMUNIKATION
| Punktsumme | Notendezimale | Note | Notenbezeichnung | |
| 30) 29) 28) 27) 26) |
60 59 58 57 56 55 54 53 52 51 |
1,00 1,00 1,25 1,25 1,50 1,50 1,50 1,50 1,75 1,75 |
1 1 1- 1- 1-2 1-2 1-2 1-2 2+ 2+ |
sehr gut |
| 25) 24) 23) 22) 21) |
50 49 48 47 46 45 44 43 42 41 |
2,00 2,00 2,25 2,25 2,50 2,50 2,50 2,50 2,75 2,75 |
2 2 2- 2- 2-3 2-3 2-3 2-3 3+ 3+ |
gut |
| 20) 19) 18) 17) 16) |
40 39 38 37 36 35 34 33 32 31 |
3,00 3,00 3,35 3,35 3,50 3,50 3,50 3,50 3,75 3,75 |
3 3 3- 3- 3-4 3-4 3-4 3-4 4+ 4+ |
befriedigend |
| 15) 14) 13) 12) 11) |
30 29 28 27 26 25 24 23 22 21 |
4,00 4,00 4,45 4,45 4,50 4,50 4,50 4,50 4,75 4,75 |
4 4 4- 4- 4-5 4-5 4-5 4-5 5+ 5+ |
ausreichend |
| 10) 9) 8) 7) 6) |
20 19 18 17 16 15 14 13 12 11 |
5,00 5,00 5,55 5,55 5,50 5,50 5,50 5,50 5,75 5,75 |
5 5 5- 5- 5-6 5-6 5-6 5-6 6+ 6+ |
mangelhaft |
| 5) | 10 und weniger |
6,00 | 6 | ungenügend |
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