Akademie für Marketing-Kommunikation e. V.

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Fragen und Antworten

Hier finden Sie eine wachsende Auswahl der häufig gestellten Fragen und die Antworten darauf. Sollte speziell Ihre Fragestellung nicht darunter sein, freut sich der Leiter der Akademien, Herr Mike Barowski, oder unsere Mitarbeiterin im Akademie-Sekretariat, Frau Donna Zielinski, auf Ihren Anruf (Telefon: 0160-96655577).

Akademie für Marketing-Kommunikation e.V.

  • Frage: Wie wird man Förderer und Mitglied?
    Antwort: Als Förderer der Akademie können Privatpersonen und Firmen Mitglied werden. Einen Antrag erhalten Sie im Sekretariat. Entsprechend der Satzung des Fördervereins muss der gewählte Vorstand der Mitgliedschaft zustimmen. Oder hier online.
  • Frage: Welche Vorteile haben Förderer und Mitglieder?
    Antwort: Generell die Gewissheit, aktiv etwas zur besseren Ausbildung in der Marketing- und Kommunikationsbranche zu tun. Desweiteren: Im Falle einer Ausbuchung und einer daraus resultierenden Warteliste werden Mitarbeiter von Mitgliedsfirmen bei gleichen Eingangsvoraussetzungen bevorzugt aufgenommen. Mitgliedsfirmen können Fallstudien präsentieren (sofern sie in den Lehrplan passen und qualitativ stimmen) und in der Akademie sowie auf der Internetseite der Akademie Job-Angebote platzieren. Nach Vereinbarung bietet die Akademie Mitgliedern die Möglichkeit, Mitarbeiter zu ausgesuchten Vorlesungsreihen zur Wissensauffrischung zu entsenden. Und: Mitglieder können auf Anfrage zu kostendeckenden Konditionen die Seminarräume oder den Konferenzraum nutzen (siehe Vermietung)
  • Frage: Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
    Antwort: Der Beitrag ist in der Höhe nicht festgelegt - für persönliche Mitglieder gilt ein Mindestbeitrag von 50 EURO und für Firmen von 500 EURO pro Jahr. Es wird generell davon ausgegangen, dass jede Firma und jede Einzelperson den eigenen Beitrag entsprechend der Größe bzw. den eigenen Möglichkeiten selbst angemessen festsetzt.
  • Frage: Können Mitglieder Einfluss auf den Lehrplan nehmen?
    Antwort: Anregungen sind jederzeit willkommen. Natürlich bedarf jede Änderung oder Ergänzung einer eingehenden Prüfung in Bezug auf die Zielsetzungen und im Falle der Akademie für Marketing-Kommunikation auch der Überprüfung, ob dies im Einklang mit der staatlichen Prüfungsordnung steht.

Studiengang Marketing-Kommunikation

  • Frage: Gibt es einen festen Start-Termin für die Weiterbildung an der Akademie für Marketing-Kommunikation? Antwort: Ja, Mitte November. Die Anmeldefrist endet ca. 2-3 Wochen vorher.
  • Frage: Kann man mal in den Unterricht "hineinschnuppern", um einen Eindruck zu bekommen? Antwort: Selbstverständlich können Sie sich die eine oder andere Unterrichtseinheit live anschauen und dabei auch mit Studierenden und Dozenten sprechen. Stimmen Sie bitte einen Termin mit dem Sekretariat der Akademie ab (Telefon: 0160-96655577, zwischen 17:30 und 19:30 Uhr).
  • Frage: Gibt es Parkplätze? Antwort: Ja, rund um das Gebäude gibt es genügend Parkmöglichkeiten.
  • Frage: Wann finden die Vorlesungen statt? Antwort: Generell an den Wochentagen Montag, Dienstag, Donnerstag und/oder Freitag jeweils von 18:15 Uhr bis ca. 20:30 Uhr mit einer Pause sowie anschliessender Diskussion. Um die Belastung während der Woche zu entzerren, finden an ein bis drei Samstagen im Monat Doppel-Vorlesungen statt (jeweils von 9:30 Uhr bis ca. 14:00 Uhr).
  • Frage: Gibt es unterrichts- und klausurfreie Zeiten, z. B. für Urlaub? Antwort: Die unterrichts-/klausurfreien Zeiten orientieren sich an der hessischen Ferienordnung.
  • Frage: Muss man in den Ferien auch bezahlen? Antwort: Ja, natürlich. Denn entgegenkommender Weise bietet die Akademie eine Teilzahlung der Studienkosten an; d.h., der Gesamtbetrag wurde auf die 18 Monate Studiumsdauer verteilt. Entsprechend ist es auch nicht sinnvoll, die Anzahl der Vorlesungen pro Monat in ein Verhältnis zu dem monatlich zu zahlenden Betrag zu setzen. Verbindlich sind die in der Studienübersicht aufgeführten Vorlesungen, die terminliche Verteilung ist immer unabhängig von den monatlichen Zahlungen zu sehen.
  • Frage: Nach welchen Kriterien werden die Dozenten ausgewählt? Antwort: Ein Dozent der Akademie hat fundierte theoretische Kenntnisse in seinem Fach und kann dies u.a. durch seinen Werdegang belegen. Und natürlich kann er sein Wissen auch verständlich vermitteln. Die Mehrzahl der Dozenten ist in führenden Positionen in werbungtreibenden Unternehmen, in Werbe- und Mediaagenturen tätig.
  • Frage: Welche Schwerpunkte werden gesetzt? Antwort: Die gesamte Weiterbildung konzentriert sich darauf, die Grundlagen für eine erfolgreiche Tätigkeit im Bereich des Marketing und der Kommunikation zu legen. Entsprechend deckt die Weiterbildung das gesamte Feld des Marketings inkl. volks- und betriebswirtschaftlicher Grundlagen ab.
  • Frage: Wie erhält man Informationen, z.B. zum aktuellen Vorlesungsplan? Antwort: Sobald Sie sich für das Studium eingeschrieben haben, erhalten Sie Ihre persönlichen LogIn-Daten für den geschlossene Studentenbereich. Hier finden Sie u.a. den tagesaktuellen Vorlesungsplan, Ihr persönliches Notenprofil und einen Downloadbereich, in dem Skripte und Charts zu den Vorlesungen zum Download bereitgestellt sind.
  • Frage: Gibt es eine Präsenz-Pflicht und eine Pflicht, Klausuren mit zu schreiben? Antwort: Natürlich kann jeder selbst entscheiden, ob er an Vorlesungen teilnimmt oder nicht und ob er Klausuren mitschreibt oder nicht. Aber: Die Zulassung zur staatlichen Prüfung erfordert eine regelmäßige Anwesenheit bei Vorlesungen sowie einen Notendurchchnitt, der eine angemessene Vorbereitung zur staatlichen Abschlussprüfung dokumentiert. Nicht mitgeschriebene Klausuren werden grundsätzlich mit der Note 6 bewertet und das beeinflusst den Notendurchschnitt natürlich maßgeblich.
  • Frage: Muss man an der staatlichen Abschluss-Prüfung teilnehmen? Antwort: Man muss nicht. Selbstverständlich gibt es nach Abschluss der Weiterbildung auch einen offiziellen Leistungsnachweis der Akademie.
  • Frage: Ist man mit der Aufnahme an die Akademie automatisch zur staatlichen Prüfung zugelassen? Antwort: Nein, für die Zulassung zur staatlichen Prüfung sind in der Prüfungsordnung Voraussetzungen definiert, die in jedem Einzelfall geprüft werden. Bei Ihrer Anmeldung zum Studium überprüft die Akademie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und macht auf evtl. Probleme aufmerksam (etwa fehlende Zeugnisse, etc.). Nach ca. 2/3 des Studiums werden Sie zur Anmeldung für die Prüfung aufgefordert. Das Sekretariat der Akademie organisiert zentral die Einreichung der Zulassungsunterlagen, hat aber nur beratende Funktion und hilft, wo es kann. Für die Zulassung ist das Staatliche Schulamt der Stadt Friedberg zuständig und es liegt grundsätzlich allein in der Verantwortung des Studierenden, die Zulassung zu erlangen.
  • Frage: Gibt es eine Übersetzung für den Titel "Staatlich geprüfter Kommunikationswirt"? Antwort: Über die Übersetzung dieses typisch DEUTSCHEN Titels kann man ganze Abhandlungen schreiben. Wir empfehlen für Bewerbungen immer folgende Formulierung: "I passed my public-service examination as a communication economist at the Akademie für Marketing-Kommunikation in Frankfurt/Germany" Somit wäre der Titel "Communication Economist".
  • Frage: Wird das Studium bzw. der Abschluss der Akademie für Marketing-Kommunikation für ein weiterführendes Bachelor- oder Master-Studium anerkannt? Antwort: Teilweise erkennen andere Hoch- und Fachhochschulen das Studium an, aber dies liegt in deren Ermessen.

Zulassungsbedingungen

  • Frage: Auf was beziehen sich die Zulassungsbedingungen?
    Antwort: Die Zulassungsbedingungen basieren auf der Prüfungsordnung der staatlichen Prüfung. Diese Prüfungsordnung wurde auf dem Verordnungsweg des Hessischen Kultusministeriums erlassen und kann von der Akademie weder geändert noch direkt beeinflusst werden.
  • Frage: Zulassung zum Studium und Zulassung zur staatlichen Prüfung - wird dabei differenziert?
    Antwort: Grundsätzlich ist niemand gezwungen, nach dem Studium auch die staatliche Prüfung abzulegen. Während des Studiums gibt es eine Anzahl Klausuren und benotete Gruppenarbeiten, die am Ende des Studiums in einem Leistungsnachweis zusammengefasst werden. D.h.: Eine Differenzierung ist grundsätzlich möglich bzw. natürlich kann das Studium auch bei fehlenden Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an der staatlichen Prüfung aufgenommen werden. Jedoch muss in jedem Fall (ausgewiesen durch den bisherigen Werdegang) gewährleistet sein, dass man sich von der Bildung und Ausbildung sowie den beruflichen Erfahrungen her auf einem Niveau mit den anderen Teilnehmern befindet.
  • Frage: Was sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Zulassung und Teilnahme an der staatlichen Abschlussprüfung?
    Antwort: Entsprechend der bereits genannten staatlichen Prüfungsordnung gelten folgende alternative Voraussetzungen:
    • Mittlere Reife oder gleichwertiger Bildungsabschluss
    • plus einschlägige abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung
    • plus mindestens zwei Jahre einschlägige Berufstätigkeit im Bereich der Marketing-Kommunikation*
      bzw.
    • Mittlere Reife oder gleichwertiger Bildungsabschluss
    • plus mindestens fünf Jahre einschlägige Berufstätigkeit im Bereich der Marketing-Kommunikation*
      oder
    • Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife
    • plus einschlägige abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung
    • plus mindestens ein Jahr einschlägige Berufstätigkeit** im Bereich der Marketing-Kommunikation*
      oder
    • Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife mit Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit.
  • Frage: Wie werden die genannten Fristen der Berufstätigkeit bemessen?
    Antwort: Entscheidend ist der Zeitpunkt der Anmeldung zur Staatsprüfung. Da diese Anmeldung erst ca. 1 Jahr nach Beginn des Studiums erfolgt, zählt dieses Jahr zur Berufstätigkeit (sofern Sie in einem Job sind).
    Praktisches Beispiel: Sie haben Abitur und gerade Ihre Berufsausbildung beendet. Somit können Sie sofort mit dem Studium beginnen, da Sie bis zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Staatsprüfung das geforderte Jahr Berufstätigkeit erreicht haben.
  • Frage: Gilt die Ausbildungszeit bereits als Berufstätigkeit?
    Antwort: Nein. Die Ausbildung (z.B. Lehre zum Werbekaufmann) ist dem Sinn nach noch keine vollwertige Berufstätigkeit und wird von daher nur als Ausbildung gewertet.
  • Frage: Werden Praktika als Berufstätigkeit gewertet?
    Antwort: Ja, sofern diese Praktika im Bereich der Marketing-Kommunikation absolviert werden und durch qualifizierte Nachweise belegt werden.
  • Frage: Was verbirgt sich hinter dem Begriff "einschlägige berufliche Tätigkeit"?
    Antwort: Damit ist eine studiumsorientierte Ausrichtung gemeint. Sie wird definiert als qualifizierte Tätigkeit im Beratungs-/Service- oder Kreativbereich einer Werbe- oder Mediaagentur sowie artverwandter Beratungs-/Dienstleistungsunternehmen oder einer Tätigkeit im Marketing-/Werbe- oder Vertriebsbereich eines marketingtreibenden Unternehmens. Es liegt in der Natur der Sache, dass es immer wieder Grenzfälle gibt. Deshalb sollten Sie bei Interesse an dem Studium in jedem Fall mit uns sprechen, um zu klären, ob Ihre Berufstätigkeit "einschlägig" ist.
  • Frage: Wie sieht es mit ihm Ausland erarbeiteten Abschlüssen aus?
    Antwort: Studierende, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, brauchen zwingend eine Bescheinigung, die die Gleichwertigkeit des Abschlusses mit der mittleren Reife bzw. Hochschul- oder Fachhochschulreife belegt.
  • Antwort:Bitte beachten Sie in jedem Fall die offizielle Prüfungsordnung, die für die Zulassung allein ausschlaggebend ist.
* Bereich der Marketing-Kommunikation ist definiert als qualifizierte Tätigkeit im Beratungs-/Service- oder Kreativbereich einer Werbe- oder Mediaagentur sowie artverwandter Beratungs-/Dienstleistungsunternehmen oder einer Tätigkeit im Marketing-/Werbe- oder Vertriebsbereich eines marketingtreibenden Unternehmens.
** Aufgrund einer besonderen Vereinbarung mit dem staatlichen Schulamt wird hier in Abweichung zur amtlichen Prüfungsordnung nur 1 Jahr Berufstätigkeit (statt 2 Jahren) vorausgesetzt.